Antrag der AfD-Fraktion und Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Hebammenausbildung

MdB Detlev Spangenberg zur Situation des Hebammenberufes.

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der einen Gesetzentwurf fordert, welcher die Erreichbarkeit von Geburtsstationen in höchstens 40 Auto-Minuten sicherstellt - analog zum Gemeinsamen Bundesausschuss, G-BA. Wo nötig, sollen Geburts-stationen wieder geöffnet werden. Außerdem fordern wir eine Eins-zu-Eins-Betreuung von Gebärenden durch eine Hebamme sowie die Übernahme von Haftpflichtbeiträgen durch den Auftraggeber für Beleghebammen, die regelmäßig in Geburtsstationen beschäftigt sind.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Hebammenausbildung in ein duales Studium mit Praxisausbildung umgewandelt werden soll. Grund dafür ist in der Hauptsache eine EU-Richtlinie (2005/36/EG), welche die Akademisierung der Hebammenausbildung vorgibt.

 

Vom Grundsatz her lehnt die AfD die Einmischung der EU in die Angelegenheiten des Staates ab, daher sehen wir den Anlass für diesen Gesetzentwurf kritisch. Außerdem ist aus Sicht der AfD die zunehmende Akademisierung von Berufen nicht unbedingt sinnvoll. Allerdings kann die Änderung der Hebammenausbildung für diesen Beruf, und damit auch für Schwangere und Gebärende, eine Verbesserung bedeuten. Hebammenverbände befürworten die geplanten Neuerungen aus verschiedenen Gründden. Außerdem ist Deutschland das einzige Land der EU, in dem die Hebammenausbildung nicht akademisch erfolgt. Viele Schwierigkeiten für Hebammen und damit auch für die schwangeren Frauen, die auf eine Hebamme angewiesen sind, würden jedoch durch diese Neuerungen noch nicht behoben.

Zu dem Gesetzentwurf haben wir Änderungsvorschläge beziehungsweise Kritikpunkte, die wir zur Sprache bringen. Beide Anträge stehen heute zur ersten Lesung im Bundestag auf der Tagesordnung.

 

Die genannten Schwierigkeiten für die Hebammen ziehen starke Beeinträchtigungen für Schwangere nach sich. So ist es in vielen Regionen schwierig eine Hebamme zu finden, sowohl für die Geburtsvorbereitung, als auch für die Geburtshilfe selbst. Die freie Wahl des Geburtsortes oder der Geburtsbedingungen werden stark eingeschränkt oder unmöglich, in einigen Regionen finden Frauen keine Betreuung für das Wochenbett, häufig erfolgen unnötige Interventionen während der Geburt oder gar Kaiserschnitte. Die Senkung der hohen Kaiserschnittrate in Deutschland sollte ein Ziel sein. Gegen die weiter steigende Haftpflichtversicherung muss baldmöglichst eine Lösung gefunden werden. Die Zahl der Hebammen ist in den vergangenen Jahren zwar etwas gestiegen, aber viele von ihnen arbeiten in Teilzeit oder haben sich wegen der hohen Haftpflichtversicherungsbeiträge von der Geburtshilfe zurückgezogen.

 

Eine Kuriosität ist in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten: Der bisher gebräuchliche Begriff „Entbindungspfleger“ für Männer, die in der Schwangerenbetreuung und Geburtshilfe tätig sind, soll entfallen. Diese Männer würden künftig auch die Berufsbezeichnung „Hebamme“ tragen. Das ist sprachlich unsinnig, denn eine Amme und damit auch eine Hebamme ist vom Wortsinn her eine Frau. Diese Änderung soll ausgerechnet in einer Zeit erfolgen, in der zunehmend weibliche und männliche Bezeichnungen genutzt werden.

 

 

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