Maskenpflicht: Händler auf sich allein gestellt

Die Durchsetzung der Maskenpflicht bleibt im Freistaat allein für die Händler und Gewerbetreibenden verpflichtende Aufgabe. Dies ergab eine Kleine Anfrage des Meißner Landtagsabgeordneten Thomas Kirste. Zwar würde das Tragen von Schutzmasken in Läden und auf Verkaufsgeländen auch weiterhin von den „zuständigen kommunalen Gesundheitsbehörden kontrolliert, die auch die Ortspolizeibehörden um Vollstreckungshilfe ersuchen können“, wie Sachsens Sozialstaatsministerin in der Antwort auf die Anfrage des AfD-Politikers erklärte. Bezüglich der Kundschaft, der bei Zuwiderhandlung gegen die Maskenpflicht in Sachsen kein Bußgeld droht, appelliert die Staatsregierung lediglich „an unser gemeinschaftliches Verantwortungsbewusstsein.“ Bußgelder von je 500 Euro bis hin zur zwangsweisen Ladenschließung drohen hingegen Unternehmern und Geschäftsbetreibern, die wiederholt gegen ihre eigenen Hygienekonzepte verstoßen – etwa indem sie Kunden ohne Schutzmaske den Zugang zu ihren Verkaufsflächen gewähren.

„Die sächsische Landesregierung hat frühzeitig erkannt, dass eine allgemeine Durchsetzung der Maskenpflicht personell und logistisch überhaupt nicht umsetzbar ist“, fasst Kirste die Erkenntnisse seiner Kleinen Anfrage zusammen. „Doch anstelle die Corona-Schutzmasken unter Freiwilligkeit zu stellen, nimmt die Regierung die Gewerbetreibenden stattdessen gleich in die doppelte Verantwortung: Dem Kunden gegenüber, dem der Händler seine rigorose Zugangsbeschränkung erklären muss, sowie den staatlichen Behörden gegenüber, denen der Händler bei mangelnder Umsetzung der Zugangsbeschränkung Strafe zu zahlen hat. Der Staat kapituliert vor seinen eigenen hoheitsrechtlichen Verpflichtungen und wälzt diese skrupellos auf die Gewerbetreibenden ab.“

Seit dem 20. April 2020 gilt in Sachsen zur Eindämmung des Coronavirus eine landesweite Maskenpflicht sowohl in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch in Geschäften und Supermärkten. Ein Konzept zur allgemeinen Umsetzung dieser Verpflichtung wurde vom Freistaat jedoch bislang nicht präsentiert. Bei der Kundschaft setzt die Landesregierung hingegen auf Freiwilligkeit, bei den Ladenbetreibern wiederum auf Hygienekonzepte und Ordnungsstrafen. Um ihre Hygienekonzepte durchzusetzen und ebenso um sporadisch auftretende Gewaltandrohungen seitens uneinsichtiger Kundschaft zu deeskalieren, hatten besonders Supermärkte in den vergangenen Wochen verstärkt und auf eigene Kosten externe Sicherheitskräfte anwerben müssen, die vor den Eingängen kontrollierten. „Eine rechtliche Schulung erhielten Aufpasser wie Verkaufspersonal jedoch in den seltensten Fällen“, bemerkt der AfD-Abgeordnete Thomas Kirste. „Dabei fühlt sich das Verkaufspersonal gerade in den kritischen Infrastrukturen wie Tankstellen und Supermärkten oftmals überfordert aufgrund einer gravierenden Anzahl sogenannter Maskenverweigerer. Doch anstatt den Gewerbetreibenden proaktiv zur Hilfe zu kommen, stiehlt sich unsere Landesregierung schlicht aus ihrer Verantwortung – und kassiert stattdessen lieber noch die Händler und Gewerbetreibenden ab.“

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