Neues Einbürgerungsgesetz absurd: Untersuchungshaft kann auf Aufenthaltsjahre in Deutschland angerechnet werden!

Verteilt die Ampel-Regierung Freifahrtscheine zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft? In einer Kleinen Anfrage (Drs.-Nr.: 7/14142) hatte der Meißner Landtagsabgeordnete Thomas Kirste (AfD) das Sächsische Justizministerium um Details zum neuen Staatsbürgerschaftsrecht der Bundesregierung gebeten. Dieses sieht vor, dass Ausländer bereits nach fünf anstelle von acht Jahren Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können – und bei guter Führung sogar schon nach drei Jahren. Kirstes Anfrage brachte ein brisantes Detail ans Licht: Selbst Ausländer, die in Untersuchungshaft sitzen, müssen nicht um ihren Erwerb des deutschen Passes bangen. Gegenteilig kann eine U-Haft bei Ausländern sogar „als Zeit des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts im Inland“ angerechnet werden, erklärte Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne). Lediglich „Freiheitsstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt sind, verhindern danach generell eine Einbürgerung.“

„Im Umkehrschluss heißt das, dass selbst ausländische Straftäter, deren Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden sind, auf Einbürgerung in Deutschland hoffen dürfen“, zeigt sich Kirste von der Fahrlässigkeit des neuen Staatsbürgergesetzes schockiert. „Und dass deren U-Haft auf ihren drei- oder fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland angerechnet wird, isst reinster Hohn der rot-grün-gelben Ampelregierung sowie ein Schlag ins Gesicht für jeden rechtschaffenen Bürger unseres Landes. Es ist nicht auszumalen, was hier für ein eklatanter Schaden für unsere innere Sicherheit entsteht. Denn wer als ausländischer Straftäter auf Bewährung einmal eingebürgert wird, kann kaum mehr ausgebürgert und in sein Heimatland zurückgeführt werden.“

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