Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur „Doppelverbeitragung von Direktversicherungen“, eingeladen vom Ausschuß für Gesundheit des Deutschen Bundestages.

 

Am 25. April fand unter Hinzuziehung von Vertretern verschiedener Verbände und Sachverständiger zu diesem Thema eine 90-minütige Öffentliche Anhörung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages statt.

Betroffen sind etwa sechs Millionen Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer, die über ihren Arbeitgeber eine Direktversicherung als Betriebsrente abgeschlossen haben, oft Jahrzehnte zurückliegend. Durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2004 müssen sie rückwirkend, also auch für Verträge, die davor abgeschossen wurden, bei der Auszahlung dieser Altersrente Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen, auch wenn sie die Beiträge aus dem Netto-Einkommen leisteten, wofür also auch schon Sozialabgaben zu erbringen waren. Die Betroffenen fühlen sich, so deren Vertreter, von der Politik benachteiligt oder gar „abgezockt“; die Krankenkassen sind gesetzlich legitimiert, berechtigt auf Auszahlungsbeträge Beitrage zu berechnen, womit die Versicherten nicht rechnen konnten. Rückwirkende Gesetzesänderungen während der Laufzeit eines Vertrages und mangelhafte Aufklärung beim Vertragsabschluß bilden kein Vertrauen, um Leute dazu zu bewegen, mit betrieblichen Zusatzrentenversicherungen für das Alter vorzusorgen.

Es hat sich während dieser 90 Minuten deutlich gezeigt, daß es das erklärte Ziel der CDU/CSU-Fraktion ist, die mehrfache Verbeitragung beizubehalten.

Ein Einzelsachverständiger äußerte sich sinngemäß: Die Vielzahl von Gesetzen und Gesetzesänderungen im Laufe der Jahrzehnte und die damit im Zusammenhang entstandenen unterschiedlichen Fälle ergeben eine komplexe Gesamtlage, die kaum noch zu durchschauen ist und sich nicht mehr vollständig, gerecht entwirren läßt. Es besteht das totale Chaos.

Auf der Strecke bleibt, so waren sich viele eingeladene Sachverständige einig, das Vertrauen der Bürger in Angebote für Rentenzusatzversicherungen und in die Politik. Auch das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ und seine Reform haben nicht das erbracht, was der Gesetzestitel verheißt.

Die Begründung für eine Beibehaltung der bestehenden Praxis und der Gesetzeslage ist aus Sicht der AfD-Bundestagsageordneten im Gesundheitsausschuß nicht nachvollziehbar. Als Gründe werden vonseiten der Unionsfraktion dafür genannt, daß die Kosten einer Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen in die Kranken- wie auch Pflegekasse für die Kassen eine zu große Belastung darstelle, auch gebe die Leistungsfähigkeit der Betroffenen dies her.

 

Weiterhin würden dafür umfangreiche Angebote der gesetzlichen Krankenkassen für die Betroffenen erbracht.

 

Die Frage der Betroffenen ist deutlich, wo bleibt die Rechtsstaatlichkeit, hier insbesondre mit dem Rückwirkungsverbot bezogen auf die Vertragsabschlüsse vor 2004? Außerdem haben wir es mit der Tatsache zu tun, daß es Versorgungsverträge gibt, wie die Riester-Rente“ oder privat abgeschlossene Alterszusatzversicherungen - also nicht über den Arbeitgeber laufende Verträge – für welche die Beitragszahlungen an die Krankenkasse und die Pflegeversicherung bei der Auszahlung nicht einfordert wird.

So spricht sich die AfD dafür aus, den betroffenen Recht und somit Rückerstattung zu gewähren. Denn es ist nicht nachvollziehbar, daß von einigen Gruppen in bestimmten vertraglichen Konstellationen Solidarität für die Sozialversicherung eingefordert wird, von anderen vergleichbaren nicht. Somit schließt sich die AfD den Ausführungen der Partei Die Linke an, den Betroffenen Gerechtigkeit zukommen zu lassen.

 

Detlev Spangenberg, MdB

 

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