Ruiniert die EU nun erzgebirgische „Männlmacher“?

Elektrisch beleuchtete Schwibbögen und Pyramiden aus dem Erzgebirge gelten ab Mitte August nach den neuen EU-Regelungen im Elektrogesetz als Elektrokleingeräte. Nach Angaben des MDR entstehen allen Hersteller zusätzliche Kosten sowie die Nachweispflicht für eine fachgerechte Entsorgung. Verstöße können bis zu einem sechsstelligen Betrag bestraft werden.
 
Dazu kommentiert der wirtschaftspolitische Sprecher, Mario Beger:
 
„Mit dieser unsinnigen EU-Regelung ruiniert man die erzgebirgischen Hersteller, die schon gegen Billigimporte und Plagiate ankämpfen müssen. Wieder einmal zeigt sich, dass die EU-Krake mit ihrer sinnfreien Bürokratie nicht die Arbeit der Handwerksbetriebe in Europa erleichtert, sondern blockiert. Es gibt keinerlei Rechtfertigung, warum beleuchtete Schwibbögen als Elektrokleingeräte gelten sollen und der Gesetzgeber die Hersteller zwingt, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register für mehrere hundert Euro anmelden muss.
 
Diese Willkür und Schikane der EU muss endlich aufhören. Die Regelung bringt keine Vorteile für die Handwerksbetriebe, sondern belastet die kleinen, meist sogar nur ‚Ein-Mann-Betriebe‘, unnötig.
 
Die AfD-Fraktion fordert, dass beleuchtete Kleinkunst, Schwibbögen und Pyramiden, nicht als Elektroschrott gelten und von der Regelung ausgenommen werden.“

 

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