Spangenberg: Gesundheits-Apps auf Wirksamkeit überprüfen - Durchbruch für Patientensicherheit, Erfolg für AfD

Berlin, 28. Januar 2020. Das Bundesgesundheitsministerium greift den Antrag der AfD zur klinischen Überprüfung der Wirksamkeit von Apps (Drucksache 19/16057) auf und übernimmt AfD Forderungen in den Referentenentwurf „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)“.

 

Der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg teilt dazu folgendes mit:

 

„Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung damit so gut wie alle Kritikpunkte und Lösungsansätze der AfD in Sachen Patientenschutz bei Gesundheits-Apps aufgegriffen hat.“

Auch neue Versorgungsmethoden in der Medizin müssten schließlich definierte Qualitätskriterien erfüllen. Der Nachweis von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit müsse auch in der digitalen Welt gelten, erst recht, wenn die neuen Maßnahmen von der GKV bezahlt werden.

Was die geforderten „positiven Versorgungseffekte“ eigentlich sind müsse genauso klar sein, wie die Anforderungen an den wissenschaftlichen Nachweis von Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit.

„Insbesondere begrüßen wir das unsere Forderung aufgegriffen wurde, dass für jede neue App die Wirksamkeit gegenüber einer Kontrollgruppe in einer Studie belegt werden muss.“

Nicht aufgegriffen wurde leider die Forderung die Erprobungsphase, in der die Apps noch ohne ausreichenden Wirksamkeitsnachweis zur Lasten der GKV eingesetzt werden können, zu streichen.

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