Strafvollzug durch ausländische Gefangene an der Belastungsgrenze, aus der DNN vom 12.06.2017

Schon wieder ein Hilferuf aus den Gefängnissen des Freistaates

Bereits am 8. Mai 2017 wurde die teilweise Doppelbelegung der sächsischen Haftanstalten beklagt; allerdings vermied man es damals noch, die Ursachen dieser kritischen Situation zu benennen.

Nun vernehmen wir die neueste Meldung: „Belastungsgrenze durch ausländische Gefangen erreicht.“ Was ist denn nun passiert?

Das von der AfD permanent aufgezeigte Problem des Kriminalitätsimportes nach Deutschland ist nun auch in der Lückenpresse angekommen. Allein über 600.000 Straftaten durch ausländische Tatverdächtige wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 festgestellt. - ohne ausländerrechtliche Straftaten wie z.B. illegaler Grenzübertritt, Fälschen von Ausweispapieren, Identitätsverschleierungen.

Seit 2014 erleben wir eine stetige starke Steigerung der Ausländerkriminalität. Auch die Internationalität der Kriminalität, bezogen auf die Herkunftsländer der Täter, ist beachtlich, wenn auch schon lange bekannt. In sächsischen Gefängnissen tummeln sich Straftäter aus 50 Nationen, in einigen deutschen Gefängnissen aus 100 Nationen; neue Gefängniskapazitäten werden geplant. Die viel gepriesene Multikulturalität findet man vor allem in den deutschen Haftanstalten; hier lebt sie hoch, die bunte Republik. Die Folgen von offenen Grenzen im „Schengen-Raum“ und massenhaftem, unkontrollierten aber geduldetem Eindringen von hunderttausenden der vergangenen Jahre ist traurige Realität.

Gestellte Asylanträge laufen nach Inhaftierung weiter, und Asylberechtigte können erst ab einem Strafmaß von mindestens drei Jahren abgeschoben werden. Gebrauch gemacht wird von dieser gesetzlichen Kann-Bestimmung allerdings höchst selten. Die derzeit politische Kaste nimmt die massenhafte Zunahme von Kriminalität billigend und fördernd in Kauf, dies unter Mißachtung der Sicherheit der heimischen Bevölkerung und Überlastung des hiesigen Justiz- und Strafvollzugssystems.

Darauf angesprochen, warum so etwas überhaupt möglich ist, entgegnete Bundesinnenminister de Maizière, die Täter müßten in Deutschland verurteilt werden, weil befürchte wird, daß diese bei einer Abschiebung womöglich in ihrem Heimatland nicht bestraft würden.

Diese Erklärung wirkt grotesk, und diese Logik erschließt sich wahrscheinlich allein der CDU/CSU und ihren Unterstützern. Darüber hätte man sich vor der totalen Reisefreiheit im Schengen-Raum Gedanken machen sollen.

 

Detlev Spangenberg (MdL)

 

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