Unwissenheit oder Panikmache – Reichsbürger im Visier der Behörden DNN vom 04.07.2017

Das Bundesverfassungsamt fordert in diesem Artikel, leichter Auskünfte aus dem nationalen Waffen-Register zu erhalten. Hintergrund, so die DNN, sind angeblich 700 Besitzer eines Waffenscheines, die den sogenannten Reichbürgern zugeordnet werden.

 

Abgesehen davon, daß es keine klare Definition eines Reichbürgers gibt, werden Bürger, die gesellschaftskritische Fragen stellen, gern zu Reichbürgern stigmatisiert.

 

Des weiteren dürfte wohl nicht ein einziger dieser sogenannten Reichsbürger im Besitz eines Waffenscheines sein, allenfalls im Besitz einer Waffenbesitzkarte. Der Unterschied ist eklatant, denn ein Waffenschein berichtigt zum Führen einer Waffe (zugriffsbereites Bei-Sich-Tragen) außerhalb der eigenen Wohnung. Dies ist ein absoluter Sonderfall, der grundsätzlich nur staatlichen Organisationen bzw. Sicherheitsbeauftragten vorbehalten ist.

 

Eine Waffenbesitzkarte dagegen berechtigt nicht zum Führen einer Waffe, sondern allein zum Benutzen als Sportschütze auf Schießständen. Das deutsche Waffenrecht ist eines, wenn nicht sogar das schärfste auf der Welt. Es ist unverantwortlich, mit solchen Falschmeldungen die Bürger zu verunsichern. Es wäre besser, wenn man die 630.000 straftatverdächtigten Ausländer stärker ins Visier nehmen würde, als legale Inhaber von Waffenbesitzkarten als Sicherheitsrisiken zu propagieren.

 

Detlev Spangenberg (MdL)

 

 

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