Verbesserung der Arzneimittelsicherheit durch Abschaffung der Importquote und Verbot des Versandhandels verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Der Bundestag beschäftigte sich in der Debatte am 6. Juni mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ und den dazugestellten Anträgen der Fraktionen. Die AfD-Fraktion hat dazu drei Anträge gestellt, welche die Abschaffung der Importquote, das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten sowie die Untersuchung aller Arzneimittel, beziehungsweise Rückstellmuster auf krebserregende Verunreinigungen durch Nitrosamine fordern.

Hintergrund des Regierungsentwurfes sind die im letzten Jahr bekannt gewordenen Arzneimittelskandale, wie zum Beispiel die Fälle „Lunapharm“ und „Valsartan“, bei denen krebserregende Verunreinigungen eines chinesischen Herstellers sowie die Abgabe stark verdünnter Krebsinfusionstherapeutika festgestellt wurden. Diese Machenschaften dienten dem Ziel, mehr Profit auf Kosten kranker Menschen zu erlangen.

 

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, erklärt dazu:

 

Anlass für den Gesetzentwurf der Regierung ist das Versagen hoheitlicher Pflichten im Bereich der Arzneimittelkontrolle. Für eine wirkliche Verbesserung der Arzneimittelsicherheit geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht weit genug. Die Importförderklausel ist nicht gerechtfertigt. Durch diese sind Apotheken zur bevorzugten Abgabe preisgünstig importierter Medikamente verpflichtet. Diese Medikamentenimporte verursachen für die Apotheken nicht nur einen erheblichen bürokratischen Aufwand, sie gefährden vor allem die Patientensicherheit und schaffen eine Abhängigkeit von Wirkstoffen, die im Ausland hergestellt werden. So erklärt selbst das Brandenburger Gesundheitsministerium, dass Importe als Zugangswege für qualitativ minderwertige, gestohlene oder gefälschte Medikamente dienen.

Abzulehnen ist weiterhin der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Versandhändler aus dem europäischen Ausland sind nicht an die in Deutschland festgelegten, einheitlichen Festpreise gebunden. Dies gefährdet die deutschen Präsenzapotheken, besonders in dünn besiedelten Gebieten. Die Möglichkeit für ortsansässige Apotheken Botendienst anzubieten, ist auszubauen, damit den Menschen die Möglichkeit erhalten bleibt, sich Medikamente von ihrem Apotheker vor Ort an die Haustür liefern zu lassen.

Morgen, am 7. Juni, ist der Tag der Apotheke. Die AfD-Fraktion misst der örtlichen Apotheke und den deutschen Apothekern mit ihrer hochwertigen Ausbildung eine außerordentliche Bedeutung zu.

Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen einige Gesetze geändert werden, unter anderem das Arzneimittelgesetz, das Transfusionsgesetz, das Sozialgesetzbuch SGB V und das Betäubungsmittelgesetz. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Regierung ab. Vor allem, weil die Importquote bestehen bleiben soll.

Patienten sind Menschen, die einen besonderen Vertrauensschutz benötigen. Sie müssen darauf bauen können, dass der Staat seiner Verantwortung nachkommt und die Sicherheit der in den Verkehr gebrachten Arzneimittel garantiert. Das ist die Forderung der AfD.

 

 

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