Verfassungsschutz unterschreibt Unterlassungserklärung der AfD Sachsen

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Sachsen-AfD nicht mehr als „Prüffall des sächsischen Verfassungsschutzes“ zu bezeichnen. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro vereinbart.

 

Carsten Hütter, Mitglied im Landesvorstand, erklärt:

 

Die öffentliche Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ diente allein der Stigmatisieren unserer Partei. Nun muss der Verfassungsschutz zurückrudern und damit zugeben, dass er sich überhastet an die Medien gewandt hat, ohne neue Erkenntnisse und vor allem ohne eine rechtliche Grundlage. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die ganze Aktion offensichtlich politisch motiviert war.

 

Der politische Hintergrund wird auch dadurch offensichtlich, dass erst der Kopf von Ex-Verfassungsschutz-Präsident Maßen rollen musste, bevor entsprechend öffentlichkeitswirksam gegen die AfD vorgegangen werden konnte. Maaßen war ein ausgewiesener und anerkannter Experte. Als in Chemnitz ‚Hetzjagden‘ konstruiert wurden, die weder die sächsische Staatsanwaltschaft noch die Journalisten der Lokalzeitung ‚Freie Presse‘ bestätigen konnten, sprach Maaßen dies schonungslos offen an und damit sein politisches Todesurteil.“

 

 

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