Antrag der Linken zur finanziellen Entlastung von Pflegebedürftigen beim Eigenanteil in Pflegeheimen - BT-Drucksache 19/960

 

 

 

 

Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/009/1900960.pdf

 

Der Antrag der Linken ist zwar als ehrenhaft zu bezeichnen, aber er ist - wie so oft - unvollständig, teilweise so nicht durchführbar und muss dringend nachgebessert werden. Pflegebedürftige dürfen finanziell nicht entmündigt werden; dies kann aber nicht auf Kosten der Pflegeleistungsanbieter geschehen. Denn nur mit ausreichenden Pflegedienstleistungsangeboten kann eine ausreichende Pflege sichergestellt werden. Der Pflegebedarf wird sich in den nächsten Jahren drastisch erhöhen, wie bereits in den Medien und verschiedenen Studien (z. B. Bertelsmann-Stiftung) festgestellt wurde.

 

Private Pflege-Einrichtungen sind - wie jedes Unternehmen - darauf angewiesen, Erlöse zu erzielen, die die Betreiber befähigen, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Der Vorschlag der Linken, eine Deckelung der Angebotspreise zu verlangen, ist betriebswirtschaftlicher Unsinn. Der Staat ist in der Pflicht, da die hohen Kosten, hier insbesondere die Nebenkosten, durch den Staat (Auflagen / Gesetzesänderungen) verursacht worden sind. Die Pflege-Einrichtungen sind damit gezwungen, diese Kosten an die Bewohner weiterzugeben.

Ein großer Kritikpunkt für uns ist das sogenannte "Taschengeld" für pflegebedürftige Sozialleistungsempfänger, die ihre Heimkosten mit eigener Rente und Leistungen der Pflegeversicherung nicht sicherstellen können. Für ein "Land, in dem wir gut und gerne leben" ist dieser Betrag in höchstem Maße unanständig für die ehemaligen Leistungsträger dieser Gesellschaft! Selbst ein Asylbewerber, der hier sämtliche Leistungen bezahlt bekommt - einschließlich der Leistungen für Fahrten mit dem Taxi oder öffentlichen Nahverkehr, Zahnsanierungen, Krankenversorgung, Geburten, Anwaltskosten bis in die höchste Instanz und vieles mehr - bekommt ein höheres "Taschengeld" als unsere pflegebedürftigen Menschen?! Die Pflegebedürftigen müssen von diesen (derzeit) 112 Euro sogar noch ihre nicht verschreibungspflichtigen Arzneien und (verschreibungspflichtigen) Arzneikostenanteile sowie alle möglichen anderen Zuzahlungen (bei Heil- und Hilfsmitteln, Zahnersatz, Brillen . ) bezahlen.

Bei den hohen Überschüssen der Krankenkassen müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, diese zu verpflichten, den medizinischen Pflegeaufwand in den Pflegeheimen zu übernehmen und somit die Pflegekassen zu entlasten. Eine Lösung bzgl. Pflegenotstand wäre auch die finanzielle Gleichbehandlung von pflegenden Angehörigen im Vergleich zur Pflege durch ambulante Pflegedienste. Die ambulanten Pflegedienste erhalten fast das Doppelte an Geldleistungen wie pflegende Angehörige. Dies ist nicht zu vermitteln. Auch böte dieselbe Vergütung eine Alternative, um zahlreiche Betroffene so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld versorgen zu können. Das reduziert die immer weiter steigende Nachfrage nach Pflegeplätzen, sichert die Einkünfte der pflegenden Angehörigen und hätte gute Auswirkungen auf den Wettbewerb am Markt, verbunden mit niedrigeren Kosten für die Heimbewohner.

 

Detlev Spangenberg, MdB

 

 

 

 

 

 

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