Aussetzung von Tilgungsleistungen und Liquiditätshilfen im Rahmen der Corona-Krise

Durch die Corona-Krise kommt es im gewerblichen Bereich und bei Privatpersonen zu finanziellen Engpässen und Notlagen. Eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Thomas Kirste (AfD) bei der Sparkasse Meißen hat ergeben, dass viele der gewerblichen Kunden finanzielle Probleme haben. Bis 02. April 2020 haben 202 gewerbliche und 49 private Kunden die Aussetzung von Raten- oder Tilgungszahlungen beantragt.

Verbraucher haben einen gesetzlichen Anspruch darauf die Zahlung der Kreditraten von April 2020 bis Juni 2020 auszusetzen. Insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmer haben der Sparkasse Meißen mitgeteilt, dass die Kredit- und Bürgschaftsprogramme der Länder, des Bundes und von anderen Institutionen für sie nicht hilfreich sind. Stattdessen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse benötigt, um den Geschäftsbetrieb nach der Corona-Krise nicht mit Tilgungsleistungen zu erschweren.

Bis zum 02. April 2020 haben 250 Kunden einen Liquiditätsbedarf angezeigt. Dieser bewegt sich bisher in einem Rahmen von ca. 13,2 Mio. Euro. Benötigt werden auch Hilfen für Unternehmen die mehr als zehn Mitarbeiter haben. Bisher gibt es hier von der Staatsregierung keine Hilfen, wofür ich mich - unter zeitlicher Begrenzung - einsetzen werde.

https://www.sab.sachsen.de/…/sie-b…/sachsen-hilft-sofort.jsp

 

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