Bundestag stimmte zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz ab – trauriger Tag für die freiheitlich-demokratische Grundordnung

In einer aufgewühlten und hitzigen Debatte wurde am Mittwoch im Bundestag das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz in zweiter und dritter Lesung debattiert und beschlossen. Mit 659  Gesamtstimmen, 415 Ja-Stimmen, 236 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen. Dazu erklären der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg und der Stellvertretende Sprecher, Dr. Robby Schlund:

 

„Das Grundgesetz wurde 1949 nach schmerzlicher Erfahrung geschichtlicher Ereignisse und als Resultat dessen verwirklicht. Nach Erfahrungen mit totalitären Systemen gingen sicherlich die meisten Deutschen davon aus, dass Abgeordnete in unseren Parlamenten besonders wachsam sind, wenn Freiheits- und Grundrechte zur Disposition stehen. Heute mussten wir das Gegenteil erleben.

 

Die AfD-Fraktion hatte noch versucht, durch einen Geschäftsordnungsantrag darüber abstimmen zu lassen, die Debatte mit der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz von der Tagesordnung zu nehmen und in die Ausschüsse  zur neuerlichen Beratung zurück zu überweisen. Sie begründete dies mit den zahlreichen zu kurzfristig eingebrachten Änderungsanträgen und dem mangelhaft erstellten Gesetzentwurf; eine Prüfung und demokratische Meinungsbildung hierzu sei so nicht ausreichend möglich. Dafür musste sich die AfD-Fraktion durch Vertreter anderer Fraktionen als undemokratisch verunglimpfen lassen.

 

Der Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland erläuterte in seiner Debattenrede, welche Gefahren für die Freiheitsrechte diese Änderungen des Infektionsschutzgesetzes bergen und warnte vor einer Zustimmung zum Gesetz. Dabei zeigte sich, daß die AfD-Fraktion als einzige ernstzunehmende Oppositionsfraktion am deutlichsten die Gefahr dieses Gesetzes-Paketes begründete.

 

Zeitgleich erlebte Berlin Massen-Kundgebungen gegen das Gesetzespaket. Mit massivem und oft unverhältnismäßig hartem Polizeieinsatz wurde gegen die Demonstranten vorgegangen. Der sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse mußte erfahren, daß er, auf dem Weg von seinem Büro zum Bundestag, keine Maske tragend, von mehreren Polizisten gewaltsam zu Boden gerissen und fixiert wurde.

 

Dieser harte Polizeieinsatz, mit Wasserwerfern gegen friedliche Demonstranten, die sich für ihre Grundrechte und Freiheit versammeln, war mehr als unverhältnismäßig. 

Sind diese Maßnahmen vielleicht die Vorboten als Resultat dieser neuen Gesetzgebung? Jeder mag dies selbst beantworten."

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