Corona Krise bewältigen. Soviel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig

Detlev Spangenberg, Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, Detlev Spangenberg, sprach am 23.4.2020 zum Antrag der AfD-Faktion "Corona Krise bewältigen. Soviel Freiheit wie möglich, nicht mehr Einschränkungen als nötig".

 

"Die Bundesregierung handelte beim Aufkommen der COVID-19-Pandemie zu spät, dann aber panisch-überzogen.

Offenbar fand keine Auswertung der für die Bundesregierung erstellen Studie "Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012" statt.

Darin wird ein treffendes, detailliertes Szenario entworfen, wie ein SARS-ähnlicher CORONA-Virus, von Asien ausgehend, sich pandemisch verbreitet. Mehrere Infizierte Personen reisen danach zunächst ein, und die WHO warnt zu spät.

Genau das ist ab Dezember 2019 eingetreten. Und die WHO hat zu spät gewarnt und abgewiegelt. Wahrscheinlich hat sich die Bundesregierung einseitig beraten lassen und sich zu lange von der anfänglich abwartenden Haltung von WHO leiten lassen.

Einige andere Länder ergriffen rasch erste Schutzmaßnahmen, vor allem die Einreise betreffend. Als 1. Fraktion  stellenten wir schon am  12. Februar  unseren Antrag "Bekämpfung der Seuchenausbreitung im Flugreiseverkehr" im Plenum vor, der sechs Punkte als erste Maßnahmen forderte; dieser wurde abgelehnt.

Es ist jetzt bekannt, dass die Basisreproduktionszahl seit dem 22.3.2020 unter 1 liegt. Trotzdem halten Sie die Einschränkungen der Freiheitsrechte und der Wirtschaft im Wesentlichen weiterhin aufrecht.

Wir fordern mit unserem vorliegenden Antrag unter anderem, dass Hotel- und Gastronomiebetriebe, Handelsunternehmen, unabhängig von der Größe - sowie Dienstleister und Kulturbetriebe, unter Beachtung von Hygienemaßnahmen, wieder tätig werden dürfen sowie Maßnahmen zum Schutze der Risikogruppen und die Forschung und Untersuchungen zum Virus SARS-CoV-2 durchzuführen.

 

Die Unternehmen benötigen endlich einen klaren Zeitrahmen der Wiederinbetriebnahmen für ihre betriebliche Planung, wenn nicht ein absoluter wirtschaftlicher Kollaps die Folge sein soll.

RKI und G-BA sollen Handlungsanweisungen für Pflegeheime, Reha-Einrichtungen und Pflegedienste erarbeiten.

Die Grenzschutzmaßnahmen müssen grundsätzlich auch für Asylsuchende gelten, und wenn möglich, müssen Schnelltests an Grenzübergängen durchgeführt werden.

Sobald wie möglich müssen systematisch Seroprävalenztest durchgeführt werden, zur Untersuchung von Antikörpern bei vielen Menschen, um die sogenannte Durchseuchung in der Bevölkerung zu ermitteln.

 

Die jetzt bestehenden Grundrechtseinschränkungen sind klar zu befristen. Es darf keine Einschränkungen der Grundrechte durch die Hintertür mit einem vorgeschoben Grund geben."

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