Cum-Ex- und Cum-Fake-Transaktionen - der organisierte Steuerraub

Der Bundestag beschäftigte sich am 29.11.2018 in der Aktuellen Stunde mit dem Thema "Steuerbetrug in Deutschland durch Cum-Fake-Geschäfte unterbinden".

 

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg erklärt dazu:

Hier trifft das Sprichwort zu: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Eine Serviererin müsse dem Finanzamt gegenüber beispielsweise nachweisen, dass Arbeitsbekleidung, um steuerlich als abzugsberechtigt anerkannt zu werden, nicht für den außerdienstlichen Gebrauch geeignet ist. Jedoch Wertpapier-Transaktionen in Millionenhöhe können in betrügerischer Weise zum Schaden des Staates und damit aller Steuerzahler vorgenommen werden.

Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent ist nur von Privatanlegern zu entrichten, nicht aber von Unternehmen. Im Falle von Cum-Ex-Transaktionen werden mit Hilfe von sogenannten Leerverkäufen um den Zeitpunkt der Dividendenausschüttung und dem Verschieben von großen Aktienpaketen die Eigentumsverhältnisse verschleiert. Somit unrechtmäßigerweise Kapitalertragssteuer durch Unternehmen, meist Banken, vom Fiskus "zurückgefordert", für die allerdings in Wirklichkeit nie real Steuer gezahlt wurde. Bei "Cum-Fake-Geschäften" werden mit Hinterlegungszertifikaten (Amerikan Depository Receipt) "Steuererstattungen" für vorgebliche Dividendenerträge von Aktienvermögen vom Finanzamt geleistet. Das kann sogar mehrfach geschehen. Damit handelt es sich bei diesen Betrügereien nicht um sogenannte Steuervermeidung, sondern um illegitime Auszahlungen vom Finanzamt an organisierte Betrüger. Dem deutschen Fiskus entsteht so ein Schaden in Milliarden-Höhe und beim Bürger führt dies zu zunehmenden Vertrauensverlust. Die Zusammenarbeit innerhalb Deutschlands zwischen den Länder-Finanzämtern wie auch zwischen Bund und Ländern hat offenbar kläglich versagt.

 

Spangenberg appelliert, mehr Personal in den Finanzämtern einzustellen, um diesem Missstand abzuhelfen.

 

 

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