DNN vom 28.02.2020 - Kein Kopftuch im Gerichtssaal - ein fauler Kompromiss?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass im Gericht Rechtreferendarinnen kein Kopftuch tragen dürfen. Das BVerfG begründet dies mit der Neutralität im Gerichtssaal. Was sagt uns das? Das Gericht erkennt somit eine religiöse Beziehung mit dem Tragen dieses Kopftuches an.
Interessant dabei, dass Lehrerinnen dieses Kopftuch im Unterricht tragen dürfen. Fazit: Wir gestatten den weiteren Einfluss des Islams auf unsere Kinder in der Schule.
Es ist kaum glaubhaft, dass andere Länder sich ihre Kultur, ihre Normen und Traditionen so leicht nehmen lassen, wie unsere Multi-Kulti-Gesellschaft.
Es gibt aber noch einen anderen entscheidenden Aspekt zum Urteil.
Warum muss überhaupt ein Gericht darüber entscheiden?
Allein deshalb, weil ein großer Teil der hier Zugewanderten nicht bereit ist, die Traditionen, die Kultur, die Lebensart in ihrem Gastland anzuerkennen. Sie strafen Deutschland mit Verachtung, indem sie alle Höflichkeit, alle Dankbarkeit vermissen lassen und mit der Durchsetzung ihrer uns fremden Lebensweise in der Öffentlichkeit ihre Abneigung gegen Deutschland zum Ausdruck bringen. Sie wollen sich nicht integrieren, sie wollen ihre religiösen und kulturellen Vorstellungen nach Deutschland verpflanzen.
Denen, die so handeln, denken und sich äußern, sei gesagt, ihr müsst nicht hier leben, nicht bleiben, geht dahin zurück, wo ihr so leben wollt. Wir verzichten gern auf euch.

Detlev Spangenberg, MdB

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