Entschließungsantrag der AfD-Fraktion - geplantes Masernschutzgesetz der Bundesregierung

Zum Entschließungsantrag der AfD und zum Masernschutzgesetz der Bundesregierung erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg in seiner Rede im Deutschen Bundestag:

 

Ohne Zweifel ist die Möglichkeit, gegen bestimmte Krankheiten impfen zu können, eine große Errungenschaft der modernen Medizin.

Jetzt will die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden, welches allerdings eine Impfpflicht gegen Masern für bestimmte Bevölkerungsgruppen vorsieht, obwohl man von einer drohenden Masern-Epidemie - die so etwas rechtfertigen könnte - keinesfalls reden kann. Von dieser Impfpflicht betroffen wären Kinder und Beschäftigte in Gesundheitsberufen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Um dieses Vorhaben durchzusetzen, wird von Seiten der Bundesregierung mit der Behauptung argumentiert, die Zahl der Masernerkrankungen in Deutschland stiege an oder hätten eine dramatische Höhe. Jedoch, weder die Zahlen der Erkrankungen noch die hohen Impfraten an Kindern rechtfertigen einen Eingriff in die Grundrechte. Der, von Minister Jens Spahn behauptete Anstieg an Masernerkrankungen kann nicht festgestellt werden.

Durch den vorgesehenen Zwang, Kinder gegen Masern impfen zu lassen, werden Eltern unnötig in Entscheidungs- oder Gewissenskonflikte gedrängt. Einige wehren sich. Man darf dies nicht außer Acht lassen!

Erhebliche Impflücken gibt es derzeit bei Erwachsenen im Alter bis etwa 50 Jahren. Die Masse der Erwachsenen wird allerdings mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erreicht. Dazu wären Aufklärung und organisatorische Verbesserungen nötig.

Darauf zielt der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Masernschutzgesetz ab. Maßnahmen, die freiwilliges Handeln fördern, sind sinnvoller als dieses Gesetz der Bundesregierung, das sogar  Bußgelder vorsieht.

 

Das Problem ist vor allem die Invasion oder Re-Invasion von Masern durch Asylsuchende. Das erklärt auch die Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln beim Robert Koch-Institut – NAVKO‘ in ihren Jahresberichten. Größere Ausbrüche gingen laut NAVKO häufig von Sammelunterkünften von Asylsuchenden aus. Die Untersuchung von Virenstämmen hat gezeigt, dass diese vielfach aus Ländern mit größeren Krankheitsvorkommen eingeschleppt wurden. Die Versäumnisse der Bundesregierung liegen darin, dass nicht die in Sammelunterkünften für Asylbewerber Untergebrachten konsequent untersucht, deren Impfstatus erfasst und wo nötig, Impfungen durchgeführt wurden. Ähnliches hat auch die STIKO (Ständige Impfkommission) schon gefordert.

 

Man gewinnt den Eindruck, das Bundesgesundheitsministerium, wie auch Minister Spahn sind getrieben, die Vorgaben der WHO zu erfüllen, sodass sie über das Ziel hinausschießen. Die Bundesregierung scheint zu verdrängen, dass durch aufgebürdete Zwänge und Pflichten Unmut, Ablehnung und Misstrauen erzeugt werden.

Archiv

Diese Seite verwendet Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung