Gesetzentwurf der Bundesregierung: Die Berufsausbildung von Hebammen soll voll-akademisiert werden

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Hebammenreformgesetz,  zur akademischen Umgestaltung der Hebammenausbildung, einen eigenen Antrag zur Sicherstellung der Geburtshilfe hinzugestellt.

 

Detlev Spangenberg, AfD-Fraktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss, erklärte dazu am 26. September im Plenum:

 

Wer sich für Kinder entscheidet, hat Anspruch auf die bestmögliche Unterstützung von Anfang an. Wir haben allerdings Mängel in der Versorgung werdender Mütter, beispielsweise die Betreuung mehrerer Gebärender durch eine Hebamme gleichzeitig, statt einer regelhaften Eins-zu-Eins-Betreuung; es fehlen in einigen Regionen Hebammen zur Schwangerenbetreuung und vor allem bei der Geburtshilfe. Auch kritisieren wir die in Deutschland  unnötig hohe Rate an Kaiserschnitten und Interventionen bei der Geburt; Schließungen von Frauenstationen oder Kreißsälen zwingen zu langen Fahrten und verursachen Engpässe in der Versorgung. Außerdem gibt es in Deutschland Finanzierungsmängel für Geburtenabteilungen in Kliniken, hauptsächlich durch das DRG-System – die Fallpauschalen - Abrechnung – verursacht.

Die Verbesserung der Situation darf nicht an der Finanzierung scheitern! Die Haftpflichtversicherungsprämien für Hebammen steigen an und drängen Hebammen aus ihrer Tätigkeit; diese Frage ist nach wie vor nicht geklärt. Wir fordern mit unserem Antrag Abhilfe; allerdings ist dieser vom Bundestag abgelehnt worden.

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