Öffentliche Anhörung im Bundestag zum stark umstrittenen Vierten Bevölkerungsschutzgesetz

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen CORONA-Virus, SARS-CoV2, seit Beginn letzten Jahres, ist es nun das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz, welches von der Bundesregierung und der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD in den Bundestag eingebracht wurde und nun rasch in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht und in der kommenden Woche schon verabschiedet werden soll. Zu dem jüngsten Gesetzentwurf, der eine erneute stark grundrechtseinschränkende Änderung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorsieht, fand am Freitag, 16.04.21, eine Öffentliche Anhörung im Bundestag statt, zu der zahlreiche Sachverständige eingeladen waren, um von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses befragt zu werden.

 

Dazu Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:

Der Gesetzentwurf stand gerade unter den Rechtsfachleuten unter deutlicher Kritik. Die Stützung von Grundrechtsbeschneidungen lediglich auf Inzidenzwerte in Landkreisen hält einer wissenschaftlichen Begründung nicht stand. Den Bundesländern die Befugnisse zu entziehen, nach eigenem Ermessen Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, hat durch die geplante Bundesgesetzgebung die Wirkung, dass den Oberverwaltungsgerichten die Zuständigkeit entzogen würde. Damit sei lediglich das Bundesverfassungsgericht zuständig, um über Verfassungsbeschwerden zu entscheiden. Andere Rechtswege und Abwehrmittel seien den Bürgern damit genommen, was die Bundesregierung offenbar beabsichtig, so die Erklärung eines Sachverständigen.

 

Wenn, so ein Sachverständiger es kein Problem wäre, derartige Rechtsstreitigkeiten beim BFG abzuladen, würde die Notwendigkeit von Verwaltungsgerichten grundsätzlich in Frage gestellt.

Außerdem sei das gesamte Gesetz zu befristen und die siebentägige Widerspruchsfrist des Bundestages nicht akzeptabel und fragwürdig. Abendliche und nächtliche Ausgehverbote wie auch andere erhebliche Grundrechtseinschränkungen, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, seien damit bisher einzigartig in der Bundesrepublik und mit Verfassungsgrundsätzen so nicht vereinbar: es dürfe nur aufgrund eines Gesetzes in Grundrechte eingegriffen werden aber nicht durch ein Gesetz, wie hier vorgesehen. Ein Rechtssachverständiger spricht im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf von einem verfassungsmäßigen Risiko. 

 

Auch die Praxistauglichkeit und Sinnhaftigkeit ist anzuzweifeln, indem Ausgangsverbote, die Menschen in ihre Wohnungen zwingt, statt sich an der frischen Luft aufhalten zu können.

Infektionen finden vorwiegend in Innenräumen statt, so auch die Gesellschaft für Aerosolforschung. Dazu muss bei einer Ausgangssperre die Polizei jeden Menschen, der sich in der fraglichen Zeit draußen aufhält, kontrollieren und prüfen, ob einer der Ausnahmetatbestände zutrifft.

 

Insgesamt sieht sich die AfD-Faktion durch die Ausführungen der Sachverständigen in ihrer Haltung bestätigt, was die Zweckmäßigkeit und die rechtlich fragwürdige Ausführung des Gesetzentwurfes betreffen.

 

Detlev Spangenberg, MdB

 

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