Pressemitteilung zum Gesetzesänderungsantrag von Detlev Spangenberg, AfD: Abschaffung des § 1631d BGB(Beschneidungsparagraph)

 

Mit rechtskräftigem Urteil vom 7.5.2012 hat das LG Köln die Beschneidung (Zirkumzision) eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung festgestellt. Das Gericht hat die aus religiösen Gründen mit Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorgenommene Beschneidung als gegen das Kindeswohl gem. § 1627 S. 1 BGB verstoßend angesehen. Die Einwilligung der Eltern war aus Sicht des Gerichts „unbeachtlich“.

Dieses Urteil basiert auf dem Rechtsgrundsatz, daß jeder aus nicht medizinischen Gründen vorgenommene Eingriff eine Körperverletzung und damit eine Straftat ist. Dies hat den Deutschen Bundestag veranlaßt, eine Gesetzesänderung zu Lasten der männlichen Säuglinge und Kinder zu formulieren. Erschreckend dabei: auch im Rechtsausschuß des Bundestages votierte der überwiegende Teil der Sachverständigen für eine Verstümmelung von Kindern und Säuglingen, verharmlost „Beschneidung“ genannt. Bezeichnenderweise wurden Betroffene, die darunter leiden, überhaupt nicht gehört! Mit der gültigen Fassung des § 1631 d BGB wird eine ausdrückliche Erlaubnis der Verstümmelung männlicher Kinder im Genitalbereich ermöglicht.

 

Eine Beschneidung des Genitals eines Kindes – ohne medizinische Notwendigkeit – ist immer als eine Körperverletzung und Kindeswohlgefährdung einzustufen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es sich um männliche oder weibliche Kinder handelt, denn beide sind vor dem Gesetz gleich; unser Grundgesetz ist dazu eindeutig und nicht auslegbar formuliert!

Darüber sind sich auch führende Mediziner, Juristen, Vereinigungen und Betroffenengruppen einig.

Auf Seiten des Kindes bleiben nach der jetzigen Formulierung des Beschneidungsparagraphen unberücksichtigt: dessen Menschenwürde nach Art. 1 Grundgesetz, seine körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz, dessen negative Glaubensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1,2 Grundgesetz, manifestiert im Kindeswohl. Kollidierende Grundrechte müssen nach ihrer Verhältnismäßigkeit untereinander abgewogen werden. Da das nicht entscheidungsfähige, minderjährige Kind in dem Dreiecksverhältnis Staat – Eltern – Kind das schwächste Glied ist, unterliegt es dem besonderen Schutz des Staates.

Durch den Inhalt des § 1631d BGB wird das (männliche) Kind zum bloßen Objekt herabgewürdigt. Als subjektiver Grundrechteträger muß das Kind aber in seiner Individualität berücksichtigt werden. Es muß die Möglichkeit haben, für sich selbst zu entscheiden. Die Beschneidung stellt einen irreversiblen Eingriff dar; das Kind ist für die Zukunft gezeichnet. Körperliche Eingriffe an einem Kind sind zwingend auf medizinische Notwendigkeit zu beschränken!

Unbestritten haben Eltern das Recht, ihre Kinder nach eigenen Überzeugungen zu erziehen. Aber das Recht der Eltern endet dort, wo die Rechte des Kindes, insbesondere auf Unversehrtheit seines Körpers oder auch gewaltfreie Erziehung, erheblich gefährdet sind. Die Beschneidung bzw. Genitalverstümmelung von weiblichen Kindern ist, obwohl durch den § 223 StGB bereits als Rechtsfolge klar definiert, nochmals durch den § 226 a StGB verboten. Das heißt, während bei Mädchen das allgemeine Verbot nochmals bekräftigt wird, wird bei männlichen Kindern die Verstümmelung ausdrücklich erlaubt. Die Beschneidung von Mädchens und Jungen sind miteinander vergleichbar, denn es geht um ihre Sexualorgane, um die Wahrung des Naturzustandes des kindlichen Körpers. Die Schmerzen dieses Eingriffs gleichen denen einer Folter! Aber auch die nicht vorhersehbaren Folgen einer Zirkumzision in späteren Jahren sind teilweise dramatisch. Lebenslange Beeinträchtigungen und selbst Todesfälle sind nachgewiesen. Mögliche Folgen kann man hier nachlesen: http://flexikon.doccheck.com/de/Komplikationen der Zirkumzision

Der § 1631 d BGB ist Ausdruck einer menschenverachtenden Gesinnung, spottete jeder humanistischen Lebenseinstellung und ist barbarisch. Jeder Tag, an dem der § 1631 d noch Geltung besitzt, bedeutet unermeßliches Leid für weitere männliche Kinder. Siehe auch: https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/eschelbach-franz-scheinfeld-beschneidung

 

 

Detlev Spangenberg MdB

 

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