Sächsisches Windkraftgesetz: Grüner Wolf im schwarzen Schafspelz!

Anfang Juni wurde im Sächsischen Landtag ein besonders vergifteter Apfel serviert: Mit ihrem „Vierten Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung“ bat die Staatsregierung – bestehend aus CDU, SPD sowie den Grünen – die Abgeordneten um deren Zustimmung unter anderen zu einer Reformierung der Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnsiedlungen. Als „bürgerfreundliches 1.000-Meter-Gesetz“, welches „auf die Belange der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen“ einginge, so die CDU im Originalton, wollte die Regierung den Sachsen ihr neues Gesetz verkaufen. Wir von der AfD stimmten nicht zu, und das hat seine Gründe. Denn tatsächlich sind in diesem Gesetzesentwurf gleich eine Vielzahl von Schlingen und Haken versteckt, die von der Federführung bürgerferner grüner Ideologen anstelle konservativer Realisten zeugen.

„So gilt der Tausend-Meter-Abstand zwischen neu zu bauenden Windrädern und bestehenden Wohnhäusern beispielsweise nur bei mindestens fünf Wohnhäusern in direkter Nachbarschaft zueinander“, erklärt Thomas Kirste, der als Direktabgeordneter des Wahlkreises Meißen 3 die Meißner Bürger im Sächsischen Landtag vertritt. „Wer in Einzelgehöften oder abgeschiedenen Dorfgebieten lebt, hat Pech – und vielleicht bald ein 250 Meter hohes Windrad direkt vor seinem Küchenfenster. Doch auch wer in größeren Siedlungen lebt, ist vor der wohnlichen Belastung durch Windkraftgiganten nicht sicher. Den einzelnen Gemeinden steht es jederzeit frei, den gebotenen Mindestabstand nach Gutdünken außer Kraft zu setzen, und der Bundesregierung übrigens ebenso. Dieses neue Baugesetz ist nichts anderes als ein Feigenblatt der sächsischen CDU, die sich konservativ und bürgernah gibt, in Wirklichkeit jedoch nur als Erfüllungsgehilfe grüner Ideologen sowie der Windkraftlobby dient.“

Besonders letztere hatte schon im Vorfeld die Arbeiten am Gesetzesentwurf mit schriftlichen Interventionen maßgeblich beeinflusst, wie u.a. die Dokumentensammlung der Landtags-Drucksache 7/8836 nachweist. Ein Änderungsantrag der AfD vom 12. Mai, der darauf hinwirken sollte, zumindest den Tausend-Meter-Abstand konsequent und ausnahmslos im Gesetzestext zu verankern, wurde von der grün-rot-schwarzen Regierungskoalition im Landtag abgelehnt. Neben dem Vorrang des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung hatte die AfD in ihrem Änderungsantrag insbesondere auf den Wertverlust der betroffenen Wohnimmobilien, die den Eigentümern oftmals als Altersvorsorge dienen, aufmerksam gemacht. Doch auch der Artenschutz spielt bei Bedenken gegen Windkraftanlagen eine gewichtige Rolle. „Eine Studie belegt, dass Vogelschlag an Windkraftanlagen für manche Arten bestandsgefährdend ist“, bestätigt der Naturschutzbund Deutschland (NABU). „Doch anstatt mit Behörden, Experten und Umweltverbänden Lösungen zu erarbeiten, stellen Windkraftlobbyisten lieber die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Frage.“ (1)

(1) https://www.nabu.de/news/2016/06/20834.html

 

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