Schikane der Opposition: Regierungskoalition verbindet Flutopferhilfegesetz mit Änderung im Infektionsschutzgesetz

Zum Tagesordnungspunkt vom heutigen Tage, Aufbauhilfegesetz mit seinen Änderungs- und Entschließungsanträgen und den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, erklärt Detlev Spangenberg, der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion:

„Wiederholt hat diese Bundesregierung beziehungsweise die Koalition völlig verschiedene Themenbereiche ohne Sachzusammenhang in einem Gesetzentwurf zusammengefasst. Im Gesetzentwurf zum Aufbauhilfegesetz, welches den Flutopfern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine rasche Hilfe zusichern soll, wurden Artikel hinzugefügt, die wiederum verschärfende Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfsG) vorsehen. Derartiges hatten wir schon im Juli mit dem „Gesetz zur Vereinfachung des Stiftungsrechts…“ und im Mai beim „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt…“. Damit werden die Oppositionsparteien gezielt in eine Zwangslage versetzt. Hinzu kommen von der Koalition ausgesprochen kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge und Sondersitzungen der Ausschüsse, ohne Vorbereitungszeit.

Nun soll im „Aufbauhilfegesetz“ zugunsten der Flutopfer mit den zugehörigen Änderungsanträgen Änderungen der Paragraphen 28a, 36 IfsG vorgenommen werden, die, wen wird es wundern, weitere Verschärfungen der „Corona-Schutzmaßnahmen“ bewirken. So kann dann nach Paragraph 28a Abs. 1 bei Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, zusätzlich zur Maskentragepflicht, die „Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises“ erfolgen, was nichts anderes als die Einführung der sogenannten 3G-Regel bedeutet.

Ferner wird für die Zeit nach der Feststellung der epidemischen Lage für die Bundesländer die Schwelle für die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen aus Paragraph 28a herabgesetzt. Änderung im Paragraphen 36 sehen vor, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen nun ihrem Arbeitgeber gegenüber auskunftspflichtig bezüglich Impf- oder Serostatus werden.

Dass außerdem die Abkehr von den Inzidenzwerten als alleiniger Maßstab vorgenommen werden soll, was für sich genommen zu begrüßen wäre, kann mit den vorgenannten Punkten nicht versöhnen.

Die AfD lehnt diese weiteren Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ab, welches inzwischen den Namen nicht mehr verdient, den es trägt.

Wie ein Hohn erscheint es, wenn es in der Begründung der Koalition heißt, die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bliebe unberührt, nachdem bislang schon auf viele Arbeitnehmer wie auch Bürger in anderen Zusammenhängen täglich Druck ausgeübt wird, sich impfen zu lassen.

Gerade am gestrigen Tage kam passend dazu ein Referentenentwurf der Bundesregierung für die neue „Corona-Test-Verordnung“ herein. Dieser erklärt in Paragraph 4a die Abschaffung der kostenlosen Bürgertest, ab Ende November auch für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Dies bedeutet eine verschärfende Ausgrenzung und Benachteiligung von Nicht-Geimpften und übt nun zunehmenden Druck zum Impfen auch auf die 12- bis 17-Jährigen aus. Es scheint inzwischen nicht mehr übertrieben, von einem totalitären Corona-Zwangsregime zu sprechen.“

 

Detlev Spangenberg, MdB

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