Zum Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts: Rechtsreferendarin am Münchner Oberlandesgericht darf mit islamischem Kopftuch im Gerichtssaal und bei Zeugenvernehmungen ohne Einschränkung zugegen sein. Medienberichterstattung vom 30.06.2016

 

Eine 25-jährige Referendarin am Oberlandesgericht klagte erfolgreich gegen den Freistaat Bayern, der bei ihrer Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Justiz, gemäß einer bestehenden Auflage des Justizministeriums, die Bedingung vertraglich festhielt, dass sie bei Auftritten mit Außenwirkung ihr islamisches Kopftuch nicht tragen dürfe.

Dagegen klagte sie nun erfolgreich.

 

Die Begründung für das jüngste Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichtes stellte hauptsächlich auf die Religions- und die Ausbildungsfreiheit ab; es fehle die Rechtliche Grundlage für solch eine Auflage. Darüber hinaus klagt die Betroffene auf 2000 EURO Schmerzensgeld gegen den Freistaat Bayern.

 

Dazu erklärt der sächsische AfD- Landtagsabgeordnete Detlev Spangenberg:

Bezeichnend für diese Haltung von Menschen mit Migrationshintergrund ist die Tatsache, daß von dieser Gruppe und einigen Integrations romantigern die immer wieder eingeforderte Toleranz hier offensichtlich nicht vorhanden ist. Eine Gesellschaft, die Menschen aus anderen Kulturen, so wie in kaum einem anderen Land, die Chancen bietet ein Leben in Freiheit mit hoher Lebensqualität zu bieten, kann erwarten, dass deren Traditionen, Bräuche und Sitten geachtet und respektiert werden. Insbesondere, wenn diese Gesellschaft dann noch eine der höchst angesehenen Berufe ermöglicht und die Klägerin einen der begehrtesten Arbeitsplätze in Deutschland erhalten hat. Die Respektlosigkeit gegenüber der deutschen Gesellschaft ist beispielhaft und unterliegt gerade nicht einer rechtlichen Bewertung. Diese Respektlosigkeit ist Ausdruck einer Verhöhnung gegenüber der deutschen Gesellschaft, die wie in diesem Fall, mit Verachtung bestraft wird.

Sollte die Klägerin wirklich einmal als Richterin Recht sprechen, so dürfte von ihr kaum ein objektives Urteil zu erwarten sein. Weiteres ist wohl hier kaum hinzuzufügen.

 

Detlev Spangenberg (MdL)

 

 

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