BILD macht uns wild - Klarstellung zu einer schlechten Recherche

Nominierung des Kandidaten der AfD für die Wahl des Landrats (Meißen) am
11.07.2020

Nach der reißerischen Überschrift der BILD-Zeitung - dass eine Wiederholung
der Wahl notwendig sei, dass diese angefochten wird, ist einiges
richtigzustellen.

Sollten die Informationen von einem Vorstandsmitglied gekommen sein, wie es
glauben gemacht wird, dann bestimmt nicht vom Kreisvorstand der AfD Meißen.
Die Mitglieder dieses Vorstands wissen, da dies kein Parteitag der AfD war,
sondern eine Aufstellungs-Versammlung, die eben keine Parteiveranstaltung
ist. D. h. jeder, der die Bedingungen für eine Kandidatur erfüllt, kann
unabhängig davon ob er Mitglied der AfD ist, auf dieser Veranstaltung
kandidieren.
Die Voraussetzungen, die die Partei ihren Mitgliedern aufgibt, zählen somit
nicht für die Kandidaten, die nicht Mitglied der AfD sind.

Dass ein Kandidat die Wahlrechts-Bescheinigung nicht vorgelegt hatte,
schadet der Wahl auch nicht, da diese sowieso von der zuständigen Behörde
bei Eingang der Wahlunterlagen geprüft wird. Es ist nur von Vorteil für die
Versammlung, da bei einer Nichtbestätigung dieser Bescheinigung diese Wahl
ggf. ungültig wäre und die Aufstellungs-Versammlung wiederholt werden
müsste.
Die Wahlberechtigten haben trotzdem diese Wahl durchgeführt, da mit großer
Wahrscheinlichkeit gilt, dass ein Mitglied des Landtages diese Bescheinigung
vorlegen kann.
Dazu kommt, dass dies keine Nominierung für eine Volksvertretung bzw. für
ein Parteiamt war, sondern für die Funktion des höchsten Kommunalbeamten im
Landkreis, den Landrat.
Für diese Wahl gelten auch keine satzungsbedingten Voraussetzungen für
Parteimitglieder. Wobei es immer positiv ist, wenn Kandidaten
Führungszeugnis und Wahlrechts-Bescheinigung vorlegen können.

Somit ist die Nominierung rechtmäßig erfolgt.

Detlev Spangenberg

Vorsitzender KV Meißen
der Alternative für Deutschland

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