Bundestagsdebatte zur „Widerspruchslösung“ bezüglich Organspende“

Bei dieser Debatte ging es am Mittwoch um eine ethisch heikle Frage; vom Bundestagspräsidium wurden die Abgeordneten lediglich namentlich aufgerufen, nicht aber mit ihrer Fraktionszugehörigkeit. Anlass zu der Debatte war der Vorstoß des Bundesgesundheitsministers, Jens Spahn, der für Deutschland zur Organspende die sogenannte Widerspruchslösung einführen möchte, ähnlich wie in einigen anderen europäischen Ländern. Dies würde bedeuten, dass jeder, auch wenn man sich nicht zur Spendenbereitschaft geäußert hat, als möglicher Organspender behandelt würde; lediglich ein ausdrücklicher, registrierter Widerspruch gegen die Organentnahme, oder der Widerspruch von Angehörigen, könnte diese im Falle des Sterbens verhindern. Derzeit haben wir in Deutschland die Zustimmungsregelung: Durch die Zustimmung im Organspenderausweis kann man erklären, dass man im Falle des Ablebens mit einer Organentnahme einverstanden wäre.

Unabhängig von Fraktionszugehörigkeiten lehnte die Mehrzahl der Redner eine solche Widerspruchslösung ab, die genannten Gründe waren vielfältig.

Auch bezüglich der Definition des „Hirntodes“ gibt es zunehmend kritische Stimmen, auch von Medizinern, die diese Art der Todesdefinition als nicht genügend wissenschaftlich untermauert ansehen.

 

Detlev Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss der AfD-Fraktion im Bundestag erklärt in seiner Rede:

Eine fehlende Willenserklärung ist eben keine Erklärung, somit läge auch kein Einverständnis vor. Dies im Gegensatz zum Spenderausweis, der eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die der Empfänger, hier die Transplantationsklinik, annehmen kann oder nicht.

Fazit: Die Widerspruchslösung erfordert eine umfassende Aufklärung,

die die Spendenbereitschaft sogar zurückgehen lassen könnte, da jemand im Zweifelsfalle eine Ablehnung formuliert, die er später – und unter anderen Umständen - vielleicht nicht erklärt hätte. Mit Einführung der Widerspruchslösung könnte man nicht mehr von einer Organspende sprechen, denn die Spendebereitschaft wurde nicht erklärt. Vielmehr handelt es sich hier um eine allgemeine staatlich und gesetzlich angeordnete Organentnahme, der man widersprechen kann. Bleiben wir bei einer eindeutigen Einverständniserklärung zur Organspende, diese ist rechtlich sauber und berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Einzelnen. Die Widerspruchsregelung ist somit abzulehnen.“

 

Die Abgeordneten der AfD-Fraktion sind sich darin einig, dass die uneingeschränkte Freiwilligkeit und die Entscheidung dafür Grundlage zur Organspende sein sollte.

 

 

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