Diesen 10-Punkte Plan der AfD lehnte die CDU geschlossen ab

Dieser Antrag der AfD-Fraktion wurde jetzt im Sächsischen Landtag zur Einzelabstimmung vorgelegt. Er soll helfen, die durch die Corona-Krise entstehenden Ausgaben etwas zu schmälern. Von den Regierungsparteien, SPD und Grünen, hatten wir von Vornherein nicht erwartet, dass sie für eine finanzielle Entlastung der Bürger eintreten. Die CDU hat aber nun mit ihren Ablehnungen all dieser einzelnen, vernünftigen Punkte erneut bewiesen, dass sie längst eine Mitläuferpartei des linksgrünen Spektrums geworden ist.

Die CDU-geführte Regierung sollte:

  1. Sich bei der Bundesregierung mit allen Ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine Einführung von Corona-Bonds einsetzen;
  2. Sich mit allen Ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine bundesweite Einführung von Vermögensabgaben einsetzen;
  3. Sich mit allen Ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Einführung eines bundesweiten Lastenausgleichs für Immobilieneigentümer einsetzen;
  4. Sich schnellstens für die Aufhebung der EU-Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland einsetzen;
  5. Mittelständischen Unternehmen, mit 11 bis 249 Beschäftigten, einen Landeszuschuss in Höhe von bis zu 1.500 € pro Vollzeitstellenäquivalent als Sofortmaßnahme gewähren;
  6. Sich dafür einsetzen, dass aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise ausgefallene Projekte, welche dem Erhalt und der Förderung der sächsischen Lokalkultur, der Heimatpflege, des Brauchtums sowie der sorbischen Sprache dienen, bereits bewilligte Fördermittel in voller Höhe erhalten und auf entsprechende Rückforderungen verzichtet wird;
  7. Sich dafür einsetzen, dass Grundrechtseingriffe zur Bewältigung der Corona-Krise alle vier Wochen auf ihre Notwendigkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen sind und dem Landtag über fortbestehende Grundrechtseinschränkungen durch Allgemeinverfügungen staatlicher Stellen zu unterrichten;
  8. Eine Exit-Strategie aus dem derzeitigen Shutdown zu entwickeln, sowie den Beginn des Einstiegs in den Ausstieg anhand fester Parameter zu definieren und dem Landtag unverzüglich zur Unterrichtung vorzulegen.
  9. Sich dafür einsetzen, dass nur die tatsächlich benötigte Darlehenshöhe aufzunehmen und in einer kürzeren Frist, als nach Artikel 95 Abs. 6 der sächsischen Verfassung, zu tilgen;
  10. Sich dafür einsetzen, den bereits beschlossenen Haushalt der Jahre 2019/20 auf nicht systemrelevante Ausgaben zu überprüfen und diese Ausgaben einzusparen.

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