Frauenquote in Vorständen: EU-Klientelpolitik fördert Spaltung statt Leistung!

Anfang Juni ist der Europäischen Union ein ganz besonderer Coup gelungen: Nach zwölf Jahren an Verhandlungen einigten sich die Vertreter der Mitgliedsstaaten diesen Monat auf eine verpflichtende Frauenquote in den Vorständen von börsennotierten Unternehmen mit Sitz in einem der 27 EU-Länder. Ab 2026 müssen diese Unternehmen entweder mindestens 40 Prozent ihrer Aufsichtsratsposten oder aber ein Drittel sämtlicher Vorstands- und Aufsichtsratsposten „an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht“ abtreten, wie die Europäische Kommission erklärt. Gemeint sind mit dieser umständlichen Umschreibung zuvorderst Frauen. Denn diese würden laut EU-Kommission systematisch Diskriminierung in Bewerbungen zugunsten ihrer männlichen Mitbewerber erfahren. Gewollt ist allerdings kein juristischer Schutz vor Diskriminierung. Diese ist durch das „Allgemeine Gleichheitsgesetz“ (AGG) im öffentlichen Leben sowieso verboten. Gewollt ist ein politischer Dammbruch, den man heute u.a. schon in der Besetzung wichtiger Ministerposten beobachten kann. Wo Parteibuch und Identifikation mit „marginalisierten“ Bevölkerungsgruppen plötzlich mehr zählen als persönliche Leistungsbereitschaft, berufliche Qualifikation sowie Erfahrungswerte.

Als trefflicher Beweis erschien just diesen Juni eine Studie des Mitteldeutschen Rundfunks mit dem Titel „Der lange Weg nach oben“. Tatsächlich berichten die Autoren der Studie von erlebter Diskriminierung in Deutschland: Allerdings besonders aufgrund der Herkunft, speziell die Ostdeutschen betreffend und traurigerweise auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer im Osten Deutschlands vorherrschend. Es sind Probleme, vor welchen die bundesdeutschen Altparteien ganz bewusst die Augen verschließen – immerhin sind laut Studie gerade einmal 60 Prozent der Mitglieder ostdeutscher Landesregierungen gebürtige Ostdeutsche. Vor sechs Jahren betrug ihr Anteil noch 70 Prozent. Nur jeder zweite Staatssekretär in Ostdeutschland kommt auch aus dem Osten. Nur 20 Prozent der hundert größten Unternehmen im Osten werden auch von Ostdeutschen geleitet. Von den Vorsitzenden Richtern der ostdeutschen Landesgerichte stammen knapp über 4 Prozent aus dem Osten. Von den einhundert größten Hochschulen Deutschlands wird nur eine einzige von einem gebürtigen Ostdeutschen geleitet.

„Die Bundesregierung täuscht in ihrem Abkommen mit der EU-Kommission lediglich Fürsorge für jene Klientel vor, von welchen sie selbst zu profitieren sich erhofft“, mahnt Thomas Kirste, der die Bürger des Wahlkreises Meißen 3 im Sächsischen Landtag als Direktabgeordneter vertritt. „Tatsächlich benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise die Ostdeutschen werden vom Bund auch 30 Jahre nach der Wende mit ihren Problemen noch immer im Regen stehen gelassen. Man denke nur an den 'Ostbeauftragten' der CDU, Marco Wanderwitz, der anstelle seinen Landsleuten zu besseren Lebensverhältnissen beizusteuern, lieber seiner Bundespartei gefallend giftet, viele Ostdeutsche wären 'nicht in der Demokratie angekommen' – und er selbst würde sich nie als Ostdeutscher bezeichnen. Bundesregierung und Altparteien diskriminieren systematisch Ostdeutsche in ihren eigenen Strukturen, wollen aber gleichzeitig freien Unternehmen vorschreiben, wen diese gefälligst zu protegieren hätten. Die sächsische CDU bekam zuletzt ja nicht einmal hin, aus ihren eigenen Reihen einen Innenminister für Sachsen zu bestimmen. Anstelle tatsächliche Diskriminierung anzugreifen, betätigen sich Bundesregierung und Altparteien lieber auf Nebenschauplätzen, die am Ende für kaum jemanden Vorteile bringen.“

Die MDR-Studie zum Nachlesen findet sich hier:

https://www.mdr.de/themen/dnadesostens/projekt/studie-der-lange-weg-nach-oben-100.html

 

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