Kleiner Zettel mit großer Wirkung

in den Schulen und den Eltern. Hier bedarf es klarer Handlungsanweisungen für alle Beteiligten. In einer Riesaer Grundschule musste eine Mutter zwei Mal die Schule aufsuchen bis ihr Kind am Unterricht teilnehmen durfte.

Erster Versuch: die Mutter bringt Kind zur Schule, das Juni-Formular für die Gesundheitsbestätigung fehlt und sie unterschreibt für den 2.6. auf dem Mai-Formular. Damit darf das Kind jedoch nicht am Unterricht teilnehmen. Nach einem Telefonat mit der Schule unternimmt sie den zweiten Anlauf. Sie konnte nun ausnahmsweise das Juni-Formular vor Ort in der Schule unterschreiben. Ein Erwachsener kann die Schule nur nach vorheriger Reinigung, Desinfektion, mit Mundschutz und mit Ausfüllen eines Besucherprotokolls betreten. Ein Elternteil, welches die Gesundheitsbestätigung unterschreiben will, wird mit bürokratischem Aufwand konfrontiert. Dies ist mit Logik nicht nachzuvollziehen. Eine Unterschrift auf einem Mai-Formular gibt keine Auskunft über den tagesaktuellen Gesundheitszustand des Kindes im Juni?

Eltern, welche mit ihren Kindern im gleichen Haushalt leben, dürfen die Schule nur mit Mundschutz und anderen Maßnahmen betreten. Die Kinder aus unterschiedlichen Haushalten befinden sich wiederum gemeinsam in der Schule ohne Mundschutz. Der Gesundheitsschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen ist wichtig und nachvollziehbar. Doch rechtfertigt dies einen solch massiven bürokratischen Aufwand, der Eltern und Schulen zusätzlich belastet? Gleichzeitig sind viele Maßnahmen mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachzuvollziehen und werden als bürokratische Willkür wahrgenommen. Und um die Situation noch zu verschlimmbessern urteilen die Verwaltungsgerichte im Freistaat Sachsen zu dieser Thematik widersprüchlich. Verwaltungsgericht Leipzig: Abgabe einer Gesundheitserklärung ist unverhältnismäßig (AZ 15-5422/4). Verwaltungsgericht Chemnitz: Gesundheitsbestätigung ist ohne weiteres zumutbar (kein AZ bekannt). Dies führt sicher zu einer weiteren Verunsicherung der Verantwortlichen

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