Spangenberg: Bewegungsfreiheit für Bewohner von Seniorenheimen auch in Coronazeiten sicherstellen

"Bewohner dürfen wieder draußen spazieren gehen" meldet die MOZ am 8. Juni 2020 über ein Seniorenheim in Angermünde im Land Brandenburg (https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1807584/).

 

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg sagt dazu:

 

"Was hier als Erleichterung gemeldet wird, ist aber ein Grundrecht, das Bewohnern von Seniorenheimen grundsätzlich in gleichem Maße zusteht wie allen anderen Bürgern auch.

 

Zwar wurden die Grundrechte durch die Eindämmungsverordnungen der Länder bezüglich der Covid-19-Pandemie allgemein eingeschränkt. Gerade dort, wo die Eindämmungsverordnung - wie im Fall Brandenburg - aber keine Sonderregelung für Seniorenheim vorsieht, seien Spaziergänge für Bewohner aber genauso wenig antrags- oder genehmigungspflichtig oder von Dritten einzuschränken, wie für jeden anderen Menschen auch.

 

Die Betonung der puren Selbstverständlichkeit, dass Spaziergänge wieder erlaubt seien, lasse befürchten, dass entsprechende Schlechterstellung von Bewohnern von Seniorenheimen gegenüber anderen Menschen auch andernorts aufgetreten sind. Das müsse unterbunden und für die Zukunft ausgeschlossen werden.

 

Bewohner in Seniorenheimen dürfen solchen Einschränkungen nicht unterworfen sein. Das gelte auch in Coronazeiten", so Spangenberg weiter.

 

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