Spangenberg: Die Rechte von Intensivpflegepatienten nicht beschränken

Am 17. Juni fand im Deutschen Bundestag die Öffentliche Anhörung zum umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung "Gesetz zur Stärkung intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-IPReG) statt.

 

Dazu erklärt der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Detlev Spangenberg:

 

"Mit Transparenten und dem nötigen Corona-Sicherheitsabstand protestierten Betroffene und ihre Verbände vor dem Deutschen Bundestag. Verständlich, denn ihre Bedürfnisse werden bei dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend berücksichtigt.

 

Fehlanreize im System, Abrechnungsbetrügereien, Qualitätsmängel bei der Pflege - es steht außer Frage, dass die außerklinische Intensivpflege neu geregelt werden muss. Aber mit diesem Gesetzentwurf schüttet die Bundesregierung das Kind mit dem Bade aus.

 

So mahnten die Experten in der Anhörung einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention an: Ob die Krankenkasse die häusliche Intensivversorgung zahlt oder nicht, soll nach dem Willen der Bundesregierung faktisch von der jährlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst abhängen.

 

Auch ignoriert dieses Gesetz den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen und bürdet ihn unverschämterweise den Betroffenen auf. Zudem drohen vielen Intensivpflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, höhere Zuzahlungen.

 

In dieser Fassung lehnt die AfD-Fraktion den Gesetzentwurf ab. Dieses Gesetz ist eine Zumutung für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Offenbar will die Regierung, dass sich Intensivpflegebedürftige aus Kostengründen für die stationäre Intensivpflege entscheiden müssen."

 

Spangenberg: "Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf IPReG umfassend zu überarbeiten."

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